Übergangsfristen zur E-Rechnungspflicht – Wer bis wann was tun muss
Die E-Rechnungspflicht startet am 1. Januar 2025 – doch das bedeutet nicht, dass du alles sofort umstellen musst. Der Gesetzgeber hat Übergangsfristen eingeführt, um Unternehmen Zeit zur Umstellung zu geben.
Was genau bis wann erlaubt ist und welche Pflichten wann greifen, erklären wir hier übersichtlich.
Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen?
Ab dem 01.01.2025 gilt: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen – unabhängig davon, ob sie selbst schon versenden oder nicht.
Das betrifft jeden B2B-Umsatz zwischen inländischen Unternehmen – auch Kleinunternehmer.
Und ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Zeitraum | Versandpflicht | PDF erlaubt? | Gilt für … |
---|---|---|---|
bis 31.12.2026 | ❌ Nein | ✅ Ja | Alle Unternehmen |
ab 01.01.2027 | ✅ Ja | ❌ Nein | Unternehmen mit > 800.000 € Umsatz |
ab 01.01.2028 | ✅ Ja | ❌ Nein | Alle Unternehmen |
Was ist mit Ausnahmen?
Nicht betroffen von der Versandpflicht sind:
- Rechnungen unter 250 € (Kleinbetragsrechnungen)
- B2C-Rechnungen an Privatpersonen
- Rechnungen an ausländische Unternehmen
Aber: Auch für diese Fälle gilt die Empfangspflicht ab 2025!
Beispiel: Selbständige Fotografin mit 90.000 € Umsatz
Sie muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Sie darf bis Ende 2027 noch PDF-Rechnungen an Geschäftskunden versenden. Ab 2028 ist auch für sie die strukturierte E-Rechnung Pflicht.
Empfehlung: Jetzt vorbereiten – später profitieren
Auch wenn du (noch) nicht betroffen bist, lohnt es sich, den Umstieg frühzeitig zu planen. So kannst du:
- die Technik in Ruhe einführen
- Kunden und Partner rechtzeitig informieren
- interne Prozesse effizient umstellen