Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form

Die GoBD-Regeln 2025 betreffen besonders Handels- und Geschäftsbriefe, die in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen. Unternehmen müssen dafür geeignete IT-Infrastrukturen bereitstellen, um sicherzustellen, dass diese Daten revisionssicher archiviert werden. Diese Anforderungen erhöhen den Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, ihre digitalen Buchhaltungssysteme zu modernisieren, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Einführung eines elektronischen Meldesystems
Zusätzlich zur E-Rechnung arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines elektronischen Meldesystems für B2B-Umsätze. Dieses System soll die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Steuerverwaltung ermöglichen und zur Vereinfachung der Umsatzsteuererhebung beitragen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das einheitliche Standards für die Meldung von nationalen und EU-internen Umsätzen schaffen soll.
GoBD-Regeln 2025 – EU-weite Richtlinien stehen noch aus
Auf EU-Ebene ist die Entscheidung über den Richtlinienvorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ noch offen. Diese Richtlinie wird voraussichtlich die Grundlage für die Einführung des elektronischen Meldesystems und die Verpflichtung zur E-Rechnung schaffen. Aktuell plant die EU eine Umsetzung bis spätestens 1. Juli 2030.
Weitere Infos: bundestag.de