Empfang von E-Rechnungen

Keine zusätzliche Software nötig
Laut der Bundesregierung reicht es grundsätzlich aus, ein E-Mail-Postfach zur Bereitstellung für den Empfang von E-Rechnungen anzubieten. Unternehmen können jedoch auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren. Wichtig ist, dass E-Rechnungen den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) entsprechend in elektronischer Form archiviert werden. Dies gilt insbesondere für Handels- oder Geschäftsbriefe.
Die Regierung arbeitet zudem an einem elektronischen Meldesystem für B2B-Umsätze, das zur Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer beitragen soll. Dieses System, das einheitlich für nationale und EU-weite Umsätze gelten wird, wird in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelt. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Modernisierung der Umsatzsteuererhebung und soll künftig die transaktionsbezogene Meldung an die Verwaltung erleichtern.
Auf europäischer Ebene stehen jedoch noch Entscheidungen aus. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist noch nicht erfolgt, wodurch Details zur Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze noch nicht feststehen. Der aktuelle Vorschlag sieht eine Umsetzung bis spätestens 1. Juli 2030 vor.
Mit der Einführung dieser Systeme wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und geeignete IT-Strukturen zu schaffen, um die elektronische Rechnungsstellung und -speicherung sowie die zukünftigen Meldepflichten zu bewältigen.
Zur Pressemitteilung: bundestag.de/presse/